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- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht: Freitag, 27. April 2012 20:23
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§ 5 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.