Details

Beitragsseiten

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung der Mitgliederversammlung gefasst werden.

  2. Bei Auflösung des Vereins oder Aufhebung seines Vereinszweckes oder bei
    Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
    Vermögen des Vereins an den "Verein der Musikfreunde Koblenz 1872 e.V.", der es
    unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
    Zwecke zu verwenden hat.



 

   
© 2008-2021 ALTE MUSIK AM MITTELRHEIN E.V.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.