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- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht: Freitag, 27. April 2012 20:23
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§ 11 Auflösung des Vereins
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Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung der Mitgliederversammlung gefasst werden.
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Bei Auflösung des Vereins oder Aufhebung seines Vereinszweckes oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an den "Verein der Musikfreunde Koblenz 1872 e.V.", der es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat.