- Details
- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht: Freitag, 27. April 2012 20:23
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§ 4 Mitgliedschaft
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Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
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Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
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Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
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Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen.
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Ein Vereinsmitglied kann mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es trotz Mahnung mit dem Jahresmitgliedsbeitrag im Rückstand bleibt oder gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat.
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Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
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Der Ausschluss muss dem Vereinsmitglied schriftlich mitgeteilt werden.
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Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.